Sächsische Staatsverwaltung
Der Freistaat Sachsen hat den Behördenaufbau seiner Verwaltung durch die Integration und Fusion einzelner Ämter stark verschlankt. Zahlreiche Aufgaben wurden auf die kommunale Ebene übertragen und werden damit näher am Bürger erbracht. Der Freistaat arbeitet kontinuierlich daren, seine Ämter zu zukunftsfähigen Behörden mit einem optimierten Dienstleistungsangebot zu entwickeln.
Die Staatsverwaltung gliedert sich in die obersten Staatsbehörden, die allgemeinen Staatsbehörden und die besonderen Staatsbehörden. Als oberste Staatsbehörden bezeichnet man die Staatsregierung, der Ministerpräsident und die Staatsministerien. Die Landesdirektionen nehmen Aufgaben aus mehreren Staatsministerien wahr und koordinieren die staatliche Verwaltungstätigkeit in ihrem Direktionsbezirk. Sie werden daher als allgemeine Staatsbehörden bezeichnet. Demgegenüber üben die oberen und unteren besonderen Staatsbehörden nur bestimmte Aufgaben eines Ministeriums aus.
Im folgenden finden Sie die Gliederung der Sächsischen Verwaltung im Einzelnen. Von jeder Gliederung gelangen Sie unmittelbar zu den entsprechenden Seiten von sachsen.de.
Oberste Staatsbehörden
Staatsministerium des Innern (SMI)
Allgemeine Staatsbehörden
Obere besondere Staatsbehörden
(FH) Landesfeuerwehrschule Statistisches Landesamt Landesamt für Denkmalpflege Sächsisches Staatsarchiv Akademie für öffentliche Verwaltung Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen Staatsbetrieb Geobasis- information und Vermessung Sachsen
Untere besondere Staatsbehörden
Staatsministerium der Finanzen (SMF)
Allgemeine Staatsbehörden
Dem SMF sind keine »Allgemeinen Staatsbehörden« unterstellt
Obere besondere Staatsbehörden
Untere besondere Staatsbehörden
Staatsministerium für Kultus und Sport (SMK)
Allgemeine Staatsbehörden
Dem SMK sind keine »Allgemeinen Staatsbehörden« unterstellt
Obere besondere Staatsbehörden
Untere besondere Staatsbehörden
Staatsministerium der Justiz und für Europa (SMJus)
Allgemeine Staatsbehörden
Dem SMJus sind keine »Allgemeinen Staatsbehörden« unterstellt
Obere besondere Staatsbehörden
Untere besondere Staatsbehörden
Dem SMJus sind keine »Unteren besonderen Staatsbehörden« unterstellt.
Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Allgemeine Staatsbehörden
Dem SMWA sind keine »Allgemeinen Staatsbehörden« unterstellt
Obere besondere Staatsbehörden
Untere besondere Staatsbehörden
Dem SMWA sind keine »Unteren besonderen Staatsbehörden« unterstellt.
Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS)
Allgemeine Staatsbehörden
Dem SMS sind keine »Allgemeinen Staatsbehörden« unterstellt
Obere besondere Staatsbehörden
Untere besondere Staatsbehörden
Dem SMS sind keine »Unteren besonderen Staatsbehörden« unterstellt.
Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Allgemeine Staatsbehörden
Dem SMUL sind keine »Allgemeinen Staatsbehörden« unterstellt
Obere besondere Staatsbehörden
Untere besondere Staatsbehörden
Dem SMUL sind keine »Unteren besonderen Staatsbehörden« unterstellt.
Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK)
Allgemeine Staatsbehörden
Dem SMWK sind keine »Allgemeinen Staatsbehörden« unterstellt
Obere besondere Staatsbehörden
Untere besondere Staatsbehörden
Dem SMWK sind keine »Unteren besonderen Staatsbehörden« unterstellt.
Legende
Staatsbetrieb
Behörde / Einrichtung


Ministerpräsident
SMI Staatsministerium des Innern
SMF Staatsministerium der Finanzen
SMK Staatsministerium für Kultus und Sport
SMJus Staatsministerium der Justiz und für Europa
SMWA Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
SMS Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
SMUL Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
SMWK Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst