Einheitlicher Ansprechpartner
Der Einheitliche Ansprechpartner unterstützt Sie bei allen Verwaltungs- und Antragsverfahren zur Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit in den von der EU-Dienstleistungsrichtlinie genannten Fällen (vgl. Dienstleistungsrichtlinie – Anwendungsbereich).
Für Sie als Dienstleistungserbringer (»Dienstleister«) bedeutet das eine erhebliche Vereinfachung der Antrags- und Genehmigungsverfahren! Sie müssen nur noch mit einer Verwaltungsstelle in Kontakt treten und diese kümmert sich für Sie um die weitere Kommunikation mit allen anderen zuständigen Behörden!
Der Einheitliche Ansprechpartner
- beschafft für Sie alle Informationen zu den relevanten Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren (zuständige Behörden, beizubringende Formulare, einzuhaltende Fristen, entstehende Kosten usw.),
- stellt alle notwendigen Unterlagen für ein Genehmigungsverfahren (z.B. die notwendigen Formulare) bereit – auch in digitaler Form,
- ermöglicht Ihnen eine komplette Verfahrensabwicklung auf elektronischem Weg z.B. per E-Mail bzw. über das Internet und
- bietet über das Webportal »Amt24« eine einfache und unkomplizierte Kontaktaufnahme mit ihm sowie den zuständigen Behörden.
Selbstverständlich können Sie auch per Post oder persönlich mit dem Einheitlichen Ansprechpartner Kontakt aufnehmen. Information und Beratung sind kostenlos. Wenn der Einheitliche Ansprechpartner auch die Koordinierung der notwendigen Verwaltungsverfahren und Formalitäten übernimmt, also als »Verfahrensmanager« tätig wird, so ist diese Verfahrensbegleitung gebührenpflichtig.
Der Einheitliche Ansprechpartner in Sachsen ist in der Landesdirektion Leipzig, einer staatlichen Mittelbehörde, angesiedelt. Grundlage dieser Entscheidung ist das im Juni 2009 verabschiedete Gesetz über den einheitlichen Ansprechpartner im Freistaat Sachsen (SächsEAG). Ende 2011 wird eine Evaluierung des Einheitlichen Ansprechpartners erfolgen.
Vorteil des Sächsischen Modells
Das sächsische Modell hat folgende Vorteile:
- Das Mittelbehördenmodell mit der Konzentration auf eine Stelle ist schlank und schafft keine überzogenen Strukturen bei derzeit noch nicht absehbarem Arbeitsanfall.
- Durch die Bündelung auf eine einzige Stelle kann eine qualitativ gleichwertige Informationsbereitstellung und
Verfahrensbegleitung garantiert werden.
Es ist zu betonen, dass die vertiefende, fachlich-qualitative Bearbeitung und Beratung weiterhin Aufgabe der zuständigen Stellen (bspw. Kommunen, Kammern etc.) bleibt. Die Nutzung des EA stellt ein Angebot und keine Pflicht für die Dienstleister dar. Selbstverständlich können sich Dienstleister auch künftig direkt - wie bisher - an die zuständigen Behörden wenden.

